Arbeitsrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht • Verkehrsrecht • Mahnwesen • Strafrecht
Ute Ina Reckleben Rechtsanwältin in Langenfeld

Hauptstraße 100 • 40764 Langenfeld • Tel: 02173 - 20 34 750 • kontakt@ra-reckleben.de




BETREUUNGSRECHT


Viele Menschen bedürfen der Hilfe und Unterstützung bei Krankheit, nach Unfällen, im Alter, bei Behinderung oder einfach bei Nachlassen der eigenen Kräfte. Dann kann es dazu kommen, dass sich das Vormundschaftsgericht einschaltet und einen Betreuer bestellt.

Das Betreuungsrecht umfasst alle Lebensbereiche – eingeteilt in die Begrifflichkeiten: „Vermögens- und Gesundheitsfürsorge“, die „Vertretung bei Behörden und Institutionen“, „Aufenthaltsbestimmung“, „Regelung des Postverkehrs“ usw.

Unser Auftrag ist es gemeinsam mit Ihnen Vorsorgemaßnahmen einzuleiten damit kein Betreuer bestellt werden muss. Oder Sie entscheiden sich bewußt für einen Betreuer – dann kann im Vorfeld geregelt werden, wer das sein soll. Es ist also auch möglich denjenigen zu bestimmen, welcher von dem Gericht als Betreuer bestellt wird.

Wie auch immer die Entscheidung aussieht: Wichtig ist die Bekanntmachung Ihrer Entscheidung. Dafür wird bundesweit das Register der Bundesnotarkammer, Berlin, von den Gerichten genutzt. Wir sorgen als „institutioneller Nutzer“ dafür, dass Ihre individuelle Entscheidung dort hinterlegt wird. So wird sie im Fall der Fälle gefunden werden.

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Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Betreuungsrechts.
Zum Beispiel bei Notwendigkeit von Hilfestellungen, Gerichtlichem Verfahren, Eilfällen, Rechtsmitteln gegen eine Betreuerbestellung und der Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister.

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KANZLEI RECKLEBEN
GUT BERATEN UND VERTRETEN




Die Beratung zur Streitmeidung ist ein wesentlicher Bestandteil, ebenso wie die Betreuung während eines einzuleitenden oder von anderer Seite eingeleiteten Verfahrens, mag es zivilrechtlicher – arbeits - oder familienrechtlicher – oder gar strafrechtlicher Art sein.

Dabei ist Zusammenarbeit sowohl mit Kollegen als auch Angehörigen anderer Berufsgruppen (Steuerberater u. Ä.) ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeitsleistung und unabdingbar zur Interessenvertretung des Mandanten.

Termine werden von uns sowohl innerhalb des Büros als auch, bei Bedarf, im Rahmen eines Hausbesuches vorgenommen. Dass es dabei nicht auf „Büroöffnungszeiten“ ankommt, versteht sich von selbst. Gleiches gilt, im Zeitalter von Internet und zunehmender Vernetzung, auch für eine Hilfestellung via Email.

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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE


Arbeitsrecht
Arbeitsverträge, Kündigungen, Abfindungen, Arbeitszeugnisse


Familienrecht
Ehescheidungen, Sorgerecht, Aufenthalt, Unterhalt, Zugewinn


Betreuungsrecht
Notwendigkeit von Hilfestellungen, Gerichtliches Verfahren, Eilfälle, Rechtsmittel gegen eine Betreuerbestallung, Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister


Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle, Punkte, Bussgelder


Mahnwesen
Forderungen, Mahnwesen, Inkasso, Zwangsvollstreckung


Strafrecht
Strafanzeigen, Strafbefehle, Unterstützung im Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Polizei